Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für
alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigen-ständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zu-gegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht
übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und
in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege
der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und
nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks
in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es
wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für
die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro
Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit
bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem
Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind
zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder
mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Er-halt zurückzugeben, sofern
auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den
Kunden auf dessen Kosten in bran-chenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim
Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des
Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu
zahlen in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere
Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes
Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der
Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder
anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild
an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden
ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden
keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei Liefe-rungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.